Gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Justiz zum Thema der Hausverlosungen

Die gute Nachricht zuerst; wo es bis jetzt noch rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Legalität von Hausverlosungen gab,  sind diese nun beseitigt, wenn man, wie wir die Spielregeln einhält.

Da immer wieder die Frage auftaucht, ob Hausverlosungen legal, oder vielleicht doch kriminell und daher verboten sind, haben nun das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Justiz eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema veröffentlicht. Zusammengefasst beinhaltet diese  -  Privatpersonen dürfen eine  einmalige Hausverlosung durchführen, wenn alle “Spielregeln” beachtet werden.  Das Einhalten der rechtlichen Vorgaben  ist uns seit Beginn der Verlosung ein wichtiges Anliegen gewesen.  Daher auch die ausführlichen Verlosungsbedingungen und die vielen FAQ  auf unserer Website.

Die nachfolgenden Links enthalten diese und weitere detaillierte Informationen zum Thema.

>> Finanz & Justiz: Zwei Ministerien billigen private Hausverlosung

>> Gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesministeriums für Justiz zum Thema der Hausverlosungen

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