31) Umwidmung in Bauland
Sollte der Gewinner eine Umwidmung der Liegenschaft Gst 3914/788 (Gartengrundstück mit Schwimmteich) zum Baugrundstück wünschen, so muss er die Differenz zwischen gültigem Sozialpreis für die Gemeinde und dem damaligem wertgesicherten Kaufpreis aufzahlen. Wenn der Gewinner den Garten wie bisher nutzt, ist nichts zu bezahlen.







































































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