32) Was ist eine Rangordnung für die beabsichtige Veräußerung?

Diese wird im Grundbuch eingetragen und “friert” für ein Jahr den Grundbuchsstand für die beabsichtigte Veräußerung ein. Das bedeutet, dass niemand innerhalb dieser Zeit den Grundbuchstand verändern, sohin auf die Liegenschaft “zugreifen” kann. Dies stellt eine zusätzliche Sicherung für jeden den Erwerber der Liegenschaft dar.

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