Verlosungsbedingungen

Geplant ist die Verlosung der Liegenschaften EZ 3500, EZ 3428 und EZ 2547, alle GB 81310 Telfs, im Eigentum von

1)  Herrn Karl Rabeder und
2)  Frau Gertrud Rabeder

in der Folge „Verloser“ genannt,

samt den darauf befindlichen Gebäuden und Inventar.

Soweit in diesen Bedingungen personenbezogene Ausdrücke genannt sind, umfassen diese Männer und Frauen in gleichem Maße.

Durch die Anmeldung auf der Homepage der Verloser werden die Verlosungsbedingungen uneingeschränkt akzeptiert und bestätigt der Anmelder eigenberechtigt zu sein.

Allgemeines:

Die Organisation der Verlosung und der Losverkauf wird durch die obigenEigentümer durchgeführt. Die Kontrolle der Zahlungseingänge erfolgt durch den Treuhänder.

Zur Erklärung der Verlosungsbedingungen wird auf die unter FAQ abzurufenden Details verwiesen.

Der Grundbuchstand stellt sich entsprechend dar. Sämtliche Pfandlasten, das Vor- und Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Telfs und das Wohnungsrecht der Gertrud Rabeder werden von den Verlosern gelöscht, sodass die Liegenschaft frei von bücherlichen Lasten an den Gewinner übergeben wird. Die Löschungsquittungen hinsichtlich des Wohnungsrechts sowie der Pfandlasten liegen dem Treuhänder bereits in verbücherungsfähiger Form bzw. wurden diesem von der Bank verbindlich zugesichert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Löschungsquittung für die Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechts von der Marktgemeinde Telfs den Verlosern in Aussicht gestellt wurde, sie liegt aber dem Treuhänder noch nicht vor.

Zur Beschreibung des Verlosungsgegenstandes wird auf die Beschreibung samt Fotos, welche auf der Homepage unter Objektdetails zu finden sind verwiesen.

Der Gewinner der Liegenschaften ist durch eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung abgesichert. Diese ist bereits beim Grundbuchgericht überreicht.

Eckdaten

Aufgelegt werden zum Verkauf 21.999 Lose zum Einzelpreis von € 99,–.
Der Verkehrswert der zu verlosenden Liegenschaft samt Inventar beträgt laut Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen mindestens € 1.500.000.–
Die Glückspielgebühr beträgt € 261.348,–
Die Grunderwerbsteuer (3,5%) und Grundbucheintragungsgebühr (1%) betragen gesamt € 98.006,–
Vom Gesamtloserlös werden zusätzlich zur Glückspielgebühr, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr noch die Kosten für Notar, Treuhänder, Bankspesen, Absicherung über Bankgarantien, Werbemaßnahmen und andere Barauslagen beglichen.
Die Differenz zwischen Gesamtloserlös und angeführten Fixausgaben wird bis maximal zum Verkehrswert den Verlosern zur Verfügung gestellt. Sollte ein Überling verbleiben, wird dieser an wohltätige Organisationen (siehe Punkt Spenden) überwiesen.

Zeitplan

Die Verlosung beginnt am 1.3.2009 9:00 Uhr und endet sofern keine weitere Verlängerung erfolgt (siehe Nichtverkauf), am 31.08.2010 24:00 Uhr oder mit dem Stichtag an dem das letzte von 21.999 Losen verkauft wird.
Zwischen dem Schluss der Verlosung und der Ziehung des Gewinners müssen zwei bzw. dürfen maximal acht Wochen liegen. Sämtliche Teilnehmer werden von der Ziehung per E-Mail verständigt. Das Datum der Ziehung wird außerdem auf der Homepage veröffentlicht.

Teilnehmer an der Verlosung:

Die Verlosung richtet sich an sämtliche eigenberechtigten Personen mit Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat und an alle juristischen Personen, deren Gesellschafter Bürger eines Mitgliedstaates der EU sind. Die Teilnahme aller anderen natürlichen oder juristischen Personen wird ausgeschlossen. Von der Verlosung ausgeschlossen sind ferner sämtliche Personen, die unmittelbar mit der Abwicklung der Verlosung beschäftigt sind, wie insbesondere die Verloser, die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Waldmüller/ Dr. Baldauf/Dr. Wenzel und deren Angehörige. Bei Gewinn eines ausgeschlossenen Teilnehmers wird neuerlich verlost.

Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnahmeberechtigte kann ein oder mehrere Lose kaufen. Die Maximalanzahl pro Teilnehmer ist mit 100 Losen begrenzt. Nach der vollständigen Eingabe aller Daten bekommt der Teilnahme¬berechtigte von den Verlosern ein E-Mail zugeschickt, in der eine Identifikationsnummer (ID) und die jeweilige Zahlungsvorschreibung, die sich aus der Anzahl der gekauften Lose ergibt, enthalten ist. Der dort genannte Betrag ist unter Anführung der Identifikationsnummer (unter Verwendungszweck) spesenfrei auf das in der E-Mail genannte Konto zu überweisen. Jeder Teilnehmer kann sich auch mehrfach anmelden, wobei einer neuerlichen Anmeldung eine neuerliche gesonderte Überweisung des Lospreises zu folgen hat.

Teilnahmevoraussetzungen an der Verlosung sind daher (pro Anmeldung)

  • 1) die Teilnahmeberechtigung (siehe Vorpunkt),
  • 2) die ordnungsgemäße Anmeldung auf der Homepage der Verloser (vollständige Befüllung sämtlicher Felder) und
  • 3) Überweisung des Lospreises oder im Falle des Erwerbes mehrerer Lose die Bezahlung der Gesamtpreises auf das bekannt gegebene Treuhandkonto mit Angabe der Identifikationsnummer (ID) in der Eingabemaske der Onlineüberweisung oder Vermerk auf dem Zahlschein (Verwendungszweck).

Die Überweisung pro Anmeldung muss

  • in einer Überweisung erfolgen (z.B. nicht zwei Buchungen € 45,- und € 54,- = € 99,-)
  • durch Angabe der Identifikationsnummer zuordenbar sein und
  • spesenfrei in voller Höhe auf dem Treuhandkonto einlangen.

Teilnahmevorgang

Die Daten der Personen, die sich auf der Homepage angemeldet haben, werden dem Treuhänder durch die Verloser bekannt gegeben. Der Treuhänder gleicht diese sodann mit den Zahlungseingängen auf dem Treuhandkonto ab (Vergleich der Identifikationsnummern). Sollte der Anmeldung eine Überweisung zugeordnet werden können, wird der Loskauf mittels E-Mail bestätigt. Loskäufe und Überweisungen, die nicht den Verlosungsbedingungen entsprechend durchgeführt wurden, sind ungültig, berechtigen nicht zur Teilnahme und führen ausnahmslos zur Nichtberücksichtigung der Anmeldung bzw. Überweisung. Diese Beträge werden ausnahmslos als Spenden wohltätigen Zwecken zugeführt.

Losverkauf

Die Verkaufsphase der Lose dauert, bis 21.999 Loskäufe auf dem Treuhandkonto festgestellt werden konnten, endet jedoch mit 31.08.2010 24:00 Uhr sofern keine weiter Verlängerung erfolgt (siehe Nichtverkauf). Die Kontrolle der Zahlungseingänge erfolgt regelmäßig durch den Treuhänder, sodass nach Erreichen dieser Grenze die Anmeldung gesperrt wird. Sollten nach Sperrung der Anmeldung Zahlungen einlangen, werden diese unter Abzug der Bankspesen an den Einzahler rücküberwiesen.

Zeitpunkt des Loskaufs

Der Loskauf ist als Einheit von Anmeldung und Überweisung zu sehen und kommt er erst durch die Überweisung wirksam zustande. Als gemeinsamer Zeitpunkt für diese Einheit wird die Anmeldungszeit auf der Homepage herangezogen.

Nichtverkauf der 21.999 Lose bei Ende der Verlosungszeit

Die Verlosung erfolgt nach Verkauf aller Lose. Sollten am Ende der Verlosungszeit nicht alle Lose verkauft sein, können die Verloser entscheiden, ob sie dennoch verlosen wollen.

Sollten also zu Verlosungsende weniger als 21.999 Lose verkauft sein, haben die Verloser das Recht, zwischen Durchführung der Verlosung unter den Teilnehmern oder Abbruch der Verlosung unter Rücküberweisung der Losbeträge abzüglich der Bearbeitungsgebühr zu wählen. Diese Wahl muss binnen 14 Tagen nach Verlosungsende dem Treuhänder bekannt gegeben werden, widrigenfalls es zur Rücküberweisung kommt. Innerhalb dieser Frist können die Verloser auch entscheiden bzw. haben diese das Recht, die Verlosungszeit um ein halbes Jahr zu verlängern. Diese Möglichkeit steht zweimal zur Verfügung, sodass die Verlosung spätestens am 31.8.2010 endet.


Rücküberweisung

Bei Rücküberweisung des Lospreises an den Teilnehmer wegen nicht zustande Kommens der Verlosung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 19,– einbehalten. Von dieser Bearbeitungsgebühr werden die Glückspielgebühr (12 %), welche jedenfalls an das Finanzamt zu bezahlen ist, Bankspesen, Buchungskosten, Treuhänder und angefallene Werbungskosten bezahlt.
Zahlungen, welche nach Verkauf aller Lose auf dem Treuhandkonto einlangen, werden unter Abzug der Bankspesen rücküberwiesen, da in diesem Fall ein Loskauf nicht erfolgt ist.

Spenden

Loskäufe und Überweisungen, die nicht den Verlosungsbedingungen entsprechend durchgeführt wurden, führen ausnahmslos zur Spende der jeweiligen Gutschrift auf dem Treuhandkonto an folgende wohltätige Organisationen jeweils zu gleichen Teilen:

  • 1) Licht ins Dunkel
  • 2) Vinzenzgemeinschaft Tirol
  • 3) S.O.S. Kinderdorf

Dies betrifft insbesondere Überweisungen, welche den Lospreis nicht erreichen oder welche ohne ID auf das Treuhandkonto eingehen und daher nicht dem Teilnahmeberechtigten zugeordnet werden können.

Verlosung

Die Losziehung (= Ermittlung des Gewinners) erfolgt unter Aufsicht eines öffentlichen Notars.
Der Gewinner wird per E-Mail, telefonisch und per Post durch den Notar verständigt.

Jeder Teilnehmer willigt für den Fall, dass er als Gewinner gezogen wird, ein, dass er unter Nennung seines Namens und Abbildung seines Fotos auf der Homepage veröffentlicht wird. Er willigt weiters ein, dass sein Name und der Wohnort auf Nachfrage (z.B. Medien) weitergegeben werden darf.

Übergabe und Übernahme des Gewinnes

Die Übergabe und Übernahme der Gewinnliegenschaft in den Besitz und Genuss des Gewinners erfolgt binnen 21 Tagen ab der Ziehung. Mit dieser Übergabe gehen alle Lasten (die aus dem Grundbuch ersichtlichen Lasten werden von den Verlosern gelöscht) und Gefahren, Steuer-, Gebühren- und Betriebskostenverpflichtungen auf den Gewinner über und kommen diesem alle Rechte, Vorteile und Nutzen zu, wie sie der Verloserseite zugestanden sind. Die Verloser bestätigen, sämtlichen liegenschaftsbezogenen Zahlungsverpflichtungen bis zu diesem Zeitpunkt nachzukommen.

Eigentumsrecht

Die Verloser verpflichten sich binnen 21 Tagen ab der Ziehung des Gewinners, eine verbücherungsfähige Urkunde zur Übertragung des Eigentumsrechts an diesen zu unterfertigen.

Rechtsnachfolger

Der Gewinn geht im Todesfall des Gewinners auf dessen Rechtsnachfolger über.

Nichtantritt des Gewinnes

Die gezogene Losnummer wird auf der Homepage veröffentlicht. Sollte binnen 14 Tagen nach Ziehung eine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner nicht möglich sein, ist der Gewinner während dieser Zeit nicht erreichbar bzw. meldet sich der Gewinner nicht beim Notar, wird eine Neuverlosung binnen einer Woche durchgeführt.

Sollte der Gewinner seinen Gewinn binnen 21 Tagen ab Ziehung, aus welchen Gründen immer, nicht antreten wollen oder können, kann er binnen einer weiteren Woche eine andere juristische oder natürliche Person, die den Teilnahmeerfordernissen entspricht, namhaft machen. Diese muss sich binnen einer Woche über die Annahme erklären, widrigenfalls es auch in diesem Fall zur Wiederverlosung kommt. Allfällige mit der Gewinnübertragung in Verbindung stehende Steuern, Gebühren und Mehrkosten für die rechtliche Abwicklung tragen der nicht annehmende Gewinner bzw. der namhaft gemachte Erwerber solidarisch.

Gewährleistung

Die Verloser haften dafür, dass die Gewinnliegenschaft frei von bücherlichen Lasten, frei von Mietverhältnissen und frei von Zahlungsrückständen an den Gewinner übergeben wird. Festgehalten wird ausdrücklich, dass der Treuhänder dem Erwerber der Liegenschaft nicht für die obigen Eigenschaften haftet. Im Falle einer rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Durchführung des Eigentumserwerbes ist der Treuhänder berechtigt, den Treuhanderlag bei Gericht zu hinterlegen.

Im Übrigen haften die Verloser nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung, für einen bestimmten Bau- und Erhaltungszustand oder für einen bestimmten Ertrag oder ein bestimmtes Flächenausmaß des Vertragsgegenstandes.

Kosten, Steuern und Gebühren

Sämtliche Kosten der Verlosung, die Glücksspielgebühr, die Verfassung und grundbücherliche Durchführung des Eigentumsverschaffungsvertrages und alle mit der Abwicklung des Vertrages in Zusammenhang stehende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie die Kosten der Treuhandschaft tragen die Verloser. Darüber hinausgehende allfällige rechtliche Beratungen und/oder Vertretungen im Zusammenhang mit der Verlosung, dem Gewinn, der Vertragserrichtung und Durchführung trägt der Gewinner selbst.

Treuhandschaft/Vertragsverfasser

Dr. Ralf Wenzel, Rechtsanwalt in Innsbruck und Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer wird beauftragt, die treuhändige Abwicklung der Verlosung durchzuführen, die Zahlungseingänge der Loskäufer zu überwachen und den Loskauf nach Abgleich mit der Anmeldung durch Übermittlung der Losnummer zu bestätigen. Er wird weiters beauftragt, die Einhaltung der Verlosungsbedingungen zu überwachen und die Verlosung nach Verkauf aller Lose zu stoppen. Ferner wird er beauftragt, den Eigentumsverschaffungsvertrag zu verfassen und diesen grundbücherlich durchzuführen.

Nach Durchführung der Verlosung, Ermittlung eines Gewinners und Vorliegen sämtlicher für die Verbücherung des Eigentumsrechts des Gewinners sowie Löschung der bücherlichen Lasten notwendiger Urkunden ist der Treuhänder ermächtigt, nach Abzug sämtlicher Steuern, Gebühren, Spenden und sonstigen Kosten den verbleibenden Gesamtbetrag in der Maximalhöhe des Verkehrswertes an die Verloser auszubezahlen. Wird die Verlosung nicht durchgeführt, erfolgt die Rücküberweisung der Lospreise an die jeweiligen Loskäufer abzüglich der Bearbeitungsgebühr von € 19,–.

Bei Streitigkeiten zwischen den Verlosern und Teilnehmern an der Verlosung einerseits oder zwischen den Verlosern oder den Teilnehmern und dem Treuhänder andererseits nach Verlosungsende ist der Treuhänder berechtigt, den treuhändig gehaltenen Gesamtbetrag gerichtlich zu hinterlegen. Mit Annahme der Hinterlegung durch das Gericht ist der Treuhänder aus der Treuhandschaft entlassen.

Die Abwicklung erfolgt über folgendes Konto:
Raiffeisen-Regionalbank Telfs, reg.Gen.m.b.H
Kontonummer: 290.502
BLZ: 36 336

BIC: RZTIAT22336
IBAN: AT083633600000290502

Grundverkehrsbehördliche Bestimmungen

Festgehalten wird, dass die gegenständlichen Liegenschaften nicht über eine Freizeitwohnsitzwidmung verfügen. Das bedeutet, dass die Liegenschaften als Hauptwohnsitz genützt werden müssen, sei dies durch den Eigentümer selbst oder durch Dritte (z.B.  im Falle der Vermietung).

Die Liegenschaft EZ 2547, GB 81310 Telfs, bestehend aus den Gst. 3914/476 und 3914/811, im Eigentum von Gertrud Rabeder ist unbebaut. Der Erwerber einer unbebauten Liegenschaft muss gemäß § 11 TGVG eine Erklärung abgeben, dass diese Liegenschaft binnen 5 Jahren bebaut wird. Es besteht eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit.

Flächenwidmung

Die Liegenschaft EZ 3500, GB 81310 Telfs, bestehend aus Gst. 3914/788 ist als Sonderfläche Teich- und Gartenanlage gewidmet.

Hingewiesen wird darauf, dass im Falle einer Umwidmung obiger Liegenschaft von Sonderfläche Teich- und Gartenanlage gemäß Punkt IX. des Teilungs- und Kaufvertrages vom 05.03.1998 in Bauland ein Aufpreis an die Gemeinde zu entrichten ist. Der Gewinner tritt diesbezüglich in die Rechte und Pflichten des Eigentümers ein.

Weitere Bestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist 6020 Innsbruck.
Es gilt österreichisches Recht.
Jeder Loskäufer akzeptiert die Verlosungsbedingungen und tritt im Gewinnfall in die Rechte und Pflichten der Verloser ein.
Jeglicher auch nur erdenkliche Anspruch des Loskäufers gegen die Verloser, aus welchem Titel auch immer, ist begrenzt mit dem Lospreis abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche, welche auf einer unrichtigen Losziehung, fälschlichen Verständigung oder technischem Gebrechen, beruhen.
Die Überweisung, der Bankenlauf und die Mitübertragung der maßgeblichen Daten erfolgt auf Risiko des Teilnehmers.
Die Teilnehmer bestätigen die Richtigkeit sämtlicher von ihnen angegebener Daten.
Jegliche Nichtzuordenbarkeit der Einzahlung führt zur Spende an die angeführten wohltätigen Organisationen jeweils zu gleichen Teilen.
Nach Einlangen der Überweisung auf dem Treuhandkonto wird eine Rückabwicklung des Loskaufs aus jeglichem Rechtstitel (z.B. Irrtum) ausgeschlossen.
Die Bearbeitungsgebühr von € 19,– umfasst den auf jedes verkaufte Los entfallenden aliquoten Anteil an Glückspielgebühr, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, Kosten für Notar, Treuhänder, Bankspesen, Absicherung über Bankgarantien, Werbemaßnahmen und andere Barauslagen.
Für den Inhalt der Homepage sind die Verloser allein verantwortlich.

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